Tipps

Akkreditierung / Presseausweise

In Deutschland arbeitende Korrespondenten haben in der Regel drei Ausweise. Jeder Ausweis muss jedes Jahr neu beantragt werden.

  • Der einheitliche deutsche Presse-Ausweis, ausgegeben vom Deutschen Journalisten-Verband DJV oder der Deutschen Journalisten Union (dju) in der Gewerkschaft Verdi.
  • Die Jahresakkreditierung des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung (Bundespresseamt, BPA).
  • Die Jahresakkreditierung des Bundestags (Parlament).

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA)

www.bundesregierung.de

Das Verbindungsbüro für ausländische Korrespondenten

Das Verbindungsbüro für ausländische Korrespondenten des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung betreut ausländische Journalistinnen und Journalisten, die für verschiedenste ausländische Medien über die Bundesrepublik Deutschland berichten.

Um die Auslandskorrespondenten in Ihrer Arbeit in Deutschland zu unterstützen, bietet das Verbindungsbüro wichtige Informationen und Hilfestellungen, insbesondere zu aufenthaltsrechtlichen Fragen, an. Freizügigkeitsbescheinigungen und Aufenthaltserlaubnisse können über das Verbindungsbüro beantragt werden.

Das Verbindungsbüro bietet ausländischen Journalisten Informationen zur Arbeitsweise der Bundesregierung und anderer Institutionen an. Regelmäßig finden Einführungstage für neue Auslandskorrespondenten oder Veranstaltungen zu aktuellen Themen aus unterschiedlichen Politikbereichen statt.

Das Verbindungsbüro stellt keine Presseausweise aus. Jedoch können diese beim Deutschen Journalisten-Verband e.V. über das Verbindungsbüro beantragt werden.

Das Akkreditierungsbüro

Die Jahresakkreditierung des Presse- und Informationsamtes kann im Akkreditierungsbüro beantragt werden. Diese gilt für Staats- und offizielle Besuche, internationale Konferenzen sowie Termine der Bundeskanzlerin und des Bundespräsidenten. Bei akkreditierungspflichtigen Terminen müssen sich auch Inhaber von Jahresakkreditierungen anmelden. Darauf wird mit entsprechenden Pressemitteilungen auf cvd.bundesregierung.de aufmerksam gemacht.

Die Jahresakkreditierung soll im Wesentlichen jenen Journalistinnen und Journalisten sowie anderen Beschäftigten von Medien die Arbeit erleichtern, die regelmäßig und hauptberuflich aus der Bundeshauptstadt Berlin oder der Bundesstadt Bonn über bundespolitische Themen berichten.

Voraussetzung für die Ausstellung einer Jahresakkreditierung ist ein geeigneter Nachweis dieser Tätigkeit (z.B. durch Bestätigung der Redaktion oder Arbeitsnachweise). Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung behält sich jederzeit vor, dass Vorliegen der Voraussetzungen durch geeignete Nachweise der journalistischen Tätigkeit zu überprüfen.

Die Jahresakkreditierung ist kein Presseausweis, sie kann einen solchen auch nicht ersetzen. Die Jahresakkreditierung des aktuellen Jahres verliert ihre Gültigkeit mit dem 31. Januar des darauffolgenden Jahres und muss in jedem Jahr neu beantragt werden.

Verlängerung: 
Zwischen November und Mitte Dezember ist mit einem Formular die Jahresakkreditierung für das kommende Jahr zu verlängern. Korrespondenten, die beim Verbindungsbüro angemeldet sind, erhalten in der Regel eine Information per Brief. Es wird daher empfohlen, sich auf der Internetseite des Bundespresseamts bzw. des Chefs vom Dienst vom Bundespresseamt zu registrieren (cvd.bundesregierung.de). So wird man die entsprechende Pressemitteilung über die Verlängerung der Jahresakkreditierung erhalten und den Termin nicht verpassen. Abholung: Diese erfolgt in der Regel ab Jahresbeginn. Wichtig ist es, die abgelaufene Jahresakkreditierung zum Akkreditierungsbüro des BPA mitzunehmen. Diese wird dort abgegeben. Ein persönliches Erscheinen ist erforderlich.

Bundestag

Für die Gebäude des Bundestages (Reichstagsgebäude, Sitzungs- und Bürogebäude, Bibliothek) gilt die Jahresakkreditierung des Bundespresseamtes (Regierung) nicht.
Für Jahresausweise ist ein aktuelles Schreiben der Redaktion über die regelmäßige parlamentarische Berichterstattung notwendig. Der Antrag kann unter bundestag.de/presse heruntergeladen werden. Die Jahresausweise werden Anfang des Jahres erstellt. Da eine gewisse Frist notwendig ist, empfiehlt es sich, das ausgefüllte Formular zum Akkreditierungsbüro zu schicken, bevor man später den Ausweis abholt. Drehgenehmigungen für Film- und TV-Aufnahmen werden dort ebenfalls erteilt. Für die Beantragung einer Jahresakkreditierung ist die VAP-Mitgliedschaft hilfreich.

Informations­quellen

Internetseite des Chefs vom Dienst der Bundesregierung (CVD), Registrierung unter cvd.bundesregierung.de: Abonnements verschiedener kostenloser Dienste (Termine, Akkreditierungsverfahren, Presseschauen etc.)  Diese Informationen kann man ebenfalls jederzeit mit Benutzername und Passwort auf der entsprechenden Internetseite finden. 365 Tage im Jahr und Tag und Nacht ist ein Chef vom Dienst erreichbar. Tel: 18-2722030.

Archive/Bibliotheken

  • Das Bundespresseamt verfügt über ein Pressearchiv, das für Korrespondenten zugänglich ist. Ein Anruf genügt (Tel: 018882722443). Zahlreiche Artikel werden dann per Post oder per Fax geschickt. Hauptsächlich "harte" Themen (Politik, Wirtschaft, Soziales) sind in diesem Pressearchiv zu finden, andere - wie Kultur - weniger.
  • Digitales Bildarchiv der Bundesregierung: 60 000 Fotos online verfügbar. Für die Nutzung gelten die üblichen Markthonorare. Einige Fotos sind frei. Das Archiv ist nach vorheriger Registrierung unter bundesbildstelle.de online erreichbar. Tel: 030 182722330/Email: Bilderdienst@bpa.bund.de
  • Bibliothek: Die Bibliothek des Bundestags ist für Journalisten zugänglich, die über eine Akkreditierung für das Parlament verfügen. Es handelt sich um eine der besten Parlamentsbibliotheken der Welt. Sie befindet sich im Paul-Löbe-Haus.
  • Andere nützliche Bibliotheken in Berlin:
    Staatsbibliothek (Potsdamer Platz und Unter den Linden)
    Amerika Gedenkbibliothek und Zentrallandesbibliothek.

Websites

Bundesministerien

Bundestag

Fernsehen

Viele deutsche TV-Sender sind als freier Online Stream unter zattoo.de zu empfangen.

Journalistische Standards in Deutschland

Angelehnt an Paragrafen der Satzung der Bundespressekonferenz ist folgende Sprachregelung bei Pressekonferenzen und anderen Presse-Terminen üblich:

  • 'unter 1': Alle Informationen und alles Gesprochene ist zur Veröffentlichung frei, auch der Name des Auskunftsgebenden.
  • 'unter 2': Alle Informationen zur Verwendung ohne Quelle und ohne Nennung des Auskunftsgebenden.
  • 'unter 3': vertrauliche Information, nicht zur Veröffentlichung bestimmt.

Eine unter Journalisten umstrittene, aber dennoch von fast allen akzeptierte Praxis ist die Autorisierung von Interviews durch den Gesprächspartner.

Formalitäten bei der Ankunft in Deutschland

  • Anmeldung: Wenige Tage nach dem Einzug in ein neues Domizil muss man sich beim Einwohnermeldeamt seines Bezirkes anmelden. Dazu sind Pass und Mietvertrag erforderlich.
  • Journalisten aus Nicht-EU-Ländern brauchen in der Regel eine Arbeitserlaubnis (siehe oben, Verbindungsbüro zur ausländischen Presse Bundespresseamtes).